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Aaannaaaaa Göööööldiin

Anna wurde am 13. Juni 1782 als angeblich als "die letzte Hexe Europas" in Glarus (Schweiz) hingerichtet. Heute, am 27. August 2008 wurde sie nun also - DOCH noch - wahrhaftig, amtlich, menschlich, politisch, rechtlich rehabilitiert, da sie am Ende (vielleicht...?) doch ungerechtfertigt beschuldigt und hinrichtet wurde, nachdem sie unter Folter die angeblichen, ausgeübten Hexenzaubereienkünste zugegeben haben soll.

Wie kommt es eigentlich, dass eine Frau, ohne PR-Büro, Marketingabteilung und Fernsehwerbung einen so langatmigen Bekanntheitsgrad erklimmen kann - in einem so ausgeprägten (allerdings hervorragend kaschierten) Herren-surf-plateau ‘made in switzerland’?.

Die Schweizerinnen durften auf ihr Wahlrecht auf Bundesebene tatsächlich bis zum 7. Februar 1971 warten. Und der Bergwanderkanton Appenzell Innerrhoden beglückte die Seite der weiblichen Ausprägungen gar erst im Jahre 1990.

Dass im März 2007 sowohl die Kantonalregierung als auch der reformierte Kantonalkirchenrat eine Rehabilitation Anna Göldis anlässlich ihres 225. Todestages ablehnten, weil sie im Bewusstsein der Glarner Bevölkerung bereits rehabilitiert sei.... hä ???
Kann es sein, dass Mann/Frau diesen Satz mehr wie einmal lesen müsste? Man beachte: Die Rehabilitation einer Person wird abgelehnt, weil besagte Person schon rehabilitiert ist - allerdings "nur" von Volkes Gnaden...
Ich wage jetzt einfach mal zu bezweifeln, dass hier Mister Babylon weiterhelfen könnte.

 

Nun also denn: es ist vollbracht! Anna, du kannst wieder bei uns weilen, Kräuterkurse belegen, eine Näherinnenausbildung goutieren, da du ja damals - angeblich mit verhexten Nadeln so professionell herumgespielt hattest. Und Talente sollen nun mal gefördert werden, damit Du dann ja schliesslich auch ordentlich Deine Steuern bezahlen kannst. Ja, Du kannst es noch nicht wissen, das Frauenstimmrecht beschert uns jede Menge neuer administrativer Abläufe, will heissen Mehrkosten (schon wieder auf Bundesebene) und da reicht es leider noch nicht ganz, auch wenn die integrierten Mitarbeiterinnen unserer Spassgesellschaft bereits einen Viertel mehr ihres Lohnes sozial dazu beisteuern, wo uns doch gerade eine global-düstere Wirtschaftswolke erneut unter Bedrängnis setzt und unsere aufdringlichen Gewerkschaftsfunktionäre nach zehn Jahren schon wieder mehr Lohn durchsetzen wollen und ...

Anna, sei herzlich willkommen auf Erden, insbesondere im Glanerland! Aber such Dir gut aus, in welchem Kleid Du hier - falls wirklich nötig - schon wieder inkarnieren möchtest!

 

 

 

jac h. riger, www.aliasinfo.ch 2008
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Anna Göldi (Wikipedia)

Anna Göldi (oder Göldin, weibliche Form); * 24. Oktober 1734 in Sennwald, Kanton St. Gallen, Schweiz; † 13. Juni 1782 in Glarus (Schweiz) hingerichtet) galt als die "letzte Hexe Europas". Allerdings wurde in Polen 1811 mit Barbara Zdunk ebenfalls noch eine Frau wegen Hexerei hingerichtet.

 

Leben

Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder; das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmordes verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd beim Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi. Tschudi entstammte einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals Stecknadeln in die Milch einer Tochter Tschudis gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt.

In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet; sie wurde zum Tode durch das Schwert als Giftmörderin hingerichtet.


Aufarbeitung

Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walter Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, habe Tschudi beschlossen, Anna Göldi zu beseitigen, und initiierte den Hexenprozess, der mit Göldis Hinrichtung endete.

1991 drehte Gertrud Pinkus die Filmbiografie Anna Göldin - Letzte Hexe mit Cornelia Kempers in der Titelrolle. Anlässlich des 225. Todestags von Anna Göldi wurde am 22. September 2007 das Anna-Göldi-Museum in Mollis eröffnet.


Rehabilitation

Im März 2007 lehnten sowohl die Kantonalregierung als auch der reformierte Kantonalkirchenrat eine Rehabilitation Anna Göldis anlässlich ihres 225. Todestages ab, weil sie im Bewusstsein der Glarner Bevölkerung bereits rehabilitiert sei. Am 7. November 2007 überwies der Glarner Landrat eine Motion an den Regierungsrat mit dem Auftrag, Anna Göldi zu rehabilitieren. [1]

Im Juni 2008 versuchte der Regierungsrat des Kantons Glarus Anna Göldi 226 Jahre nach ihrer Hinrichtung vom Tatbestand der "Vergiftung" zu entlasten. Zugleich stellte die Regierung dem Parlament den Antrag, den Prozess vom Juni 1782 als Justizmord zu bezeichnen. [2]


Dokument

In der Zürcher Zeitung, der heutigen Neuen Zürcher Zeitung (NZZ), erschien am 9. Februar 1782 ein vom Kanton Glarus als Inserat aufgegebener Steckbrief, mit dem Anna Göldi gesucht wurde:

"Löblicher Stand Glarus, evangelischer Religion, anerbietet sich hiermit demjenigen, welcher nachbeschriebene Anna Göldin entdecken, und der Justitz einbringen wird, Einhundert Kronenthaler Belohnung zu bezahlen; womit auch alle Hohe und Höhere Obrigkeiten und Dero nachgesezte Amtsleuth ersucht werden, zu Gefangennehmung dieser Person all mögliche Hülfe zu leisten; zumahlen solche in hier eine ungeheure That, vermittelst geheimer und fast unbegreiflicher Beibringung einer Menge Guffen [Nadeln] und anderen Gezeug gegen ein unschuldiges acht Jahr altes Kind verübet hat.

Anna Göldin, aus der Gemeind Sennwald, der Landvogthey hohen Sax und Forstek zugehörig, Zürchergebiets, ohngefähr 40. Jahr alt, dicker und grosser Leibsstatur, vollkommnen und rothlechten Angesichts, schwarzer Haaren und Augbraunen, hat graue etwas ungesunde Augen, welche meistens rothlecht aussehen, ihr Anschauen ist niedergeschlagen, und redet ihre Sennwälder Aussprach, tragt eine modenfarbne Jüppen, eine blaue und eine gestrichelte Schos, darunter eine blaue Schlingen- oder Schnäbeli-Gestalt, ein Damastenen grauen Tschopen, weis castorin Strümpf, ein schwarze Kappen, darunter ein weisses Häubli, und tragt ein schwarzes Seidenbettli.

Datum, den 25. Jenner St. v. 1782. Kanzley Glarus evangelischer Religion."

de.wikipedia.org/wiki/Anna_Göldin




 

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